Mietpreise pro Zimmer/Wohneinheit
Mindestmietdauer 6 bzw. 12 Monate
Die monatliche Grundmiete beträgt
Zimmer 1 DG 440.- EUR
Zimmer 2 DG/7OG 460.- EUR
Zimmer 3DG/4DG 540.- EUR
Zimmer 5DG/6OG/8OG/10OG 570.- EUR
Zimmer 9OG 660.- EUR
Wohneinheit 7: abgeschlossenes App./Hobbyraum 790.- EUR
Wohneinheit 8: abgeschlossenes App./Hobbyraum 890.- EUR
Wohneinheit 9: 2 Zimmer-Wohnung EG Nebengebäude 1.390.- EUR
Wohneinheit 10: 3 Zimmerwohnung UG Nebengebäude 1.490.- EUR
Zweierbelegung pauschal € 190.- inkl. Nebenkosten für die zweite Person
Ladeneinheit erhält einen gesonderten Mietvertrag Nettomiete 1.690,-EUR
Neben der Miete trägt der Mieter die nachstehend aufgeführten
Betriebskosten
Mietnebenkosten
Neben der Miete trägt der Mieter die nachstehend aufgeführten Betriebskosten:
Zimmer OG/DG
Auf diese Betriebskosten ist eine monatliche Pauschale von 115.- EUR zu zahlen. Zzgl. Pauschal/Strom, TV, Internet 65.- EUR. Insgesamt 180,-EUR.
Einheit 7/8
Auf diese Betriebskosten ist eine monatliche Pauschale von 155.- EUR zu zahlen. Zzgl. Pauschal/Strom, TV, Internet 75.- EUR. Insgesamt 230,- EUR.
Einheit 9/10
Auf diese Betriebskosten ist eine monatliche Pauschale von 225.- EUR zu zahlen. Zzgl. Pauschal/Strom, TV, Internet 95.- EUR. Insgesamt 320,- EUR.
Die Nebenkosten werden pauschal entrichtet. Es erfolgt keine Nebenkostenabrechnung
Zu den vom Mieter zu tragenden Betriebskosten zählen und sind in der Nebenkostenpauschale beinhaltet:
1. Abwasserkosten, also die kommunalen Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, Klärwerksabgaben und Regenwassergebühren.
2. Zentralheizungskosten wie Brennstoffverbrauch, Kosten der Überwachung, Pflege und Bedienung sowie Prüfung der Betriebssicherheit der Anlage und der damit verbundenen Einstellungen durch den Fachmann
3. Kosten der Warmwasserversorgung einschließlich der Reinigung und der Wartung von Warmwassergeräten, hierzu gehören auch die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und die damit verbundenen Einstellungen durch den Fachmann.
4. Die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
5. Die Kosten für Treppenhausreinigung etc. und Ungezieferbekämpfung.
6. Beleuchtungskosten für die von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Treppenhaus, Keller, Boden oder Waschküche.
7. Die Kosten des Betriebs einer maschinellen Wascheinrichtung (Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege, Prüfung und Reinigung, Wasserversorgung soweit unter 2 nicht berücksichtigt). Grundsteuer und laufende öffentliche Lasten des Grundstücks.
8. Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung (Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer- Sturm- und Wasserschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank oder den Aufzug.
9. Grundsteuer und laufende öffentliche Lasten des Grundstücks.
10. Aufwendungen für den Kaminfeger
11. Kabelanschluss
12. Winterdienst
13. Kehrwoche
14. Waschmaschinennutzung
15. Allgemeinstrom
GEZ Gebühren und Müllabfuhr gehen zu Lasten des Mieters